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D. Compliance-Package für Privatstiftungen

Reiner1. AuflJanuar 2024

1. Übersicht

§ 5a WiEReG legt fest, welche Anforderungen ein Compliance-Package erfüllen muss. Es handelt sich dabei um das freiwillige Hochladen von Dokumenten, die zum Nachweis der Eigentums- und Kontrollstruktur des meldepflichtigen Rechtsträgers notwendig sind.3131Edelhauser/Petritz, Die Auswirkungen der Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie im WiEReG für Privatstiftungen und das freiwillige Compliance Package, ZFS 2020, 13; Peschetz/Peschetz, Das WiEReG Compliance-Package – Fluch oder Segen für Privatstiftungen, JEV 2020, 113. Das Compliance-Package muss von einem berufsmäßigen Parteienvertreter (zB einer Rechtsanwältin) erstellt werden. Dies erfordert, dass die wirtschaftlichen Eigentümer von diesem berufsmäßigen Parteienvertreter gem WiEReG festgestellt und überprüft wurden.

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