1. Übersicht
§ 5a WiEReG legt fest, welche Anforderungen ein Compliance-Package erfüllen muss. Es handelt sich dabei um das freiwillige Hochladen von Dokumenten, die zum Nachweis der Eigentums- und Kontrollstruktur des meldepflichtigen Rechtsträgers notwendig sind.31 Das Compliance-Package muss von einem berufsmäßigen Parteienvertreter (zB einer Rechtsanwältin) erstellt werden. Dies erfordert, dass die wirtschaftlichen Eigentümer von diesem berufsmäßigen Parteienvertreter gem WiEReG festgestellt und überprüft wurden.

