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D. Betriebsvorschriften

Raschauer1. AuflOktober 2015

Die Eigenmittel der österreichischen VG dürfen nicht unter das Anfangskapital sinken. Sie sind von der Größe des verwalteten Vermögens abhängig (§ 6 Abs 2 Z 5 und 12 InvFG) und dürfen jedenfalls den für Wertpapierfirmen maßgeblichen Betrag nicht unterschreiten (§ 8 InvFG). Verschärfte Eigenmittelanforderungen können maßgeblich sein, wenn eine VG Teil eines Finanzkonglomerats ist (§ 6 FKG).

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