Das Vertragsverhältnis zwischen Privatgutachtern und Auftraggebern endet mit ihrer wechselseitigen vollständigen Erfüllung des Vertrages. Haben die Sachverständigen das Gutachten rechtzeitig erstattet und die Auftraggeber pflichtengemäß das Honorar bezahlt, ist der Vertrag vollständig erfüllt.
Kostenvorschuss
