Kann der Erbe als Rechtsnachfolger Zugriff auf das Digital Asset nehmen, bleibt die Frage, ob womöglich schutzwürdige Interessen Dritter einem solchen Zugriff entgegenstehen könnten. Dies wird anschaulich, wenn man vergegenwärtigt, dass ein Erbe im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in die Kommunikation mit anderen Teilnehmern eines Blogs einrückt und damit Kenntnis von der (womöglich privaten) Korrespondenz erlangt.
