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D.2. Gleitzeit und Recht

Klein/Lerche5. AuflAugust 2024

D.2.1. Einleitung

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Die Gleitzeit ist eines jener Arbeitszeitmodelle, die unter den Oberbegriff „Flexibilisierung der Normalarbeitszeit“ einzuordnen sind: Zu manchen Zeiten wird die Arbeitszeit über die rechtlichen Standardwerte hinaus erhöht, zu anderen Zeiten wird dies mit Unterschreitungen der gesetzlichen Standardwerte wieder ausgeglichen. Der Ausgleich erfolgt dabei im Verhältnis 1:1, also so, dass die Überschreitungen keine zuschlagspflichtige Überstundenarbeit darstellen (vgl zum Verständnis unbedingt B.3.8).

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