1. Tatbestand
Auskunftsverlangen
Zwangsgeld
Während Zwangsgelder bereits seit Jahrzehnten fester Bestandteil des EU-Wettbewerbsrechts sind, wurde in Österreich erstmals durch das KartG 2005 eine entsprechende explizite Bestimmung für das Kartellverfahren eingeführt. Allerdings wurden Unternehmen auch schon zuvor durch die bloße Androhung von Bußgeldern, und zwar in analoger Anwendung des firmenbuchrechtlichen Zwangsstrafenverfahrens (§ 24 FBG), zu einem rechtskonformen Verhalten, wie etwa der Erfüllung von Anzeigepflichten, veranlasst (Mair in Petsche/Urlesberger/Vartian 2, § 35 KartG Rz 3 mwN). § 35 KartG übernahm inhaltlich unverändert die in Art 24 VO 1/2003 enthaltene Regelung, erweiterte sie aber um die Möglichkeit der Verhängung von Zwangsgeldern durch das Kartellgericht selbst (ErläutRV 926 BlgNR 22. GP 9).