Ein AIF darf nur durch einen einzigen AIFM verwaltet werden (§ 3 AIFMG). Es kann dies
ein externer Verwalter sein, dh eine mit der Verwaltung beauftragte juristische Person,839 oderein interner Verwalter, also ein Organ (Repräsentant), wenn der AIF als juristische Person organisiert ist; in diesem Fall wird der AIF als AIFM zugelassen.