1. Rechtsmittelverfahren
1.1 Berufungsverfahren
1.1.1 Allgemeines
Berufungsverfahren
Das Berufungsverfahren in Sozialrechtssachen richtet sich grundsätzlich – ebenso wie jenes in Arbeitsrechtssachen – nach den Bestimmungen der §§ 461 ff ZPO. Dazu kann auf die Ausführungen zum Berufungsverfahren in Arbeitsrechtssachen, Rz 381 ff verwiesen werden. In der Folge werden nur mehr die Besonderheiten im sozialgerichtlichen Verfahren dargestellt.