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D. Verfahren III. Instanz (Hargassner/Ziegelbauer)

Hargassner/Ziegelbauer2. AuflMärz 2022

1. Rechtsmittelverfahren

717
Für die Vertretung vor dem Obersten Gerichtshof gelten auch in Sozialrechtssachen die allgemeinen Bestimmungen der ZPO (§§ 506 Abs 1 Z 4 und 507 Abs 4 ZPO). Demnach besteht im Revisionsverfahren absolute Anwaltspflicht.842842RS0108295 [T1].

1.1 Revisions- und Revisionsrekursverfahren
1.1.1 Allgemeines

Revisionsverfahren

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