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C. Verfahren 2. Instanz (Hargassner/Ziegelbauer)

Hargassner/Ziegelbauer2. AuflMärz 2022

1. Rechtsmittelverfahren

1.1 Berufungsverfahren
1.1.1 Allgemeines

Berufungsverfahren

381
Das Berufungsverfahren in Arbeitsrechtssachen richtet sich grundsätzlich nach den Bestimmungen der §§ 461 ff ZPO.

Die Berufung findet gegen alle Arten von Urteilen des Gerichts erster Instanz statt, also sowohl gegen Endurteile (§ 390 ZPO) als auch gegen Teilurteile (§§ 391, 392 ZPO), Zwischenurteile (über den Grund des Anspruchs: § 393 Abs 1 ZPO; über die Verjährungseinrede § 393a ZPO) und über Zwischenfeststellungsanträge (sog Grundlagenurteil: § 393 Abs 2 ZPO), Anerkenntnisurteile (§ 395 ZPO), Versäumungsurteile (§§ 396, 442 ZPO), Verzichtsurteile (§ 394 ZPO) sowie Ergänzungsurteile (§ 423 ZPO).

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