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D. Verfahren 3. Instanz (Hargassner/Ziegelbauer)

Hargassner/Ziegelbauer2. AuflMärz 2022

1. Rechtsmittelverfahren

429
Für die Vertretung vor dem Obersten Gerichtshof gelten die allgemeinen Bestimmungen der ZPO: Demnach besteht für das Rechtsmittelverfahren – auch im Rekursverfahren gegen zweitinstanzliche Beschlüsse – absolute Anwaltspflicht.3883889 ObA 77/10d.

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