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C. Unberechtigter Steuerausweis

Pummerer13. AuflSeptember 2023

Wer in einer Rechnung einen Umsatzsteuerbetrag offen ausweist, schuldet diesen Betrag aufgrund der Rechnungsausstellung. Dies gilt auch, wenn der Steuerausweis unberechtigt erfolgt (der Leistende ist nicht Unternehmer und/oder er erbringt keine Lieferung oder sonstige Leistung – § 11 Abs 14). In diesen Fällen steht kein Vorsteuerabzug zu.

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