Jobsharing
Telearbeit
Mit der hier dargelegten Methodik sind auch die mannigfachen Gestaltungen „moderner“ Arbeitsformen zu erfassen. So ist bei Telearbeit oder Jobsharing immer zu prüfen, inwieweit Beschäftigung in persönlicher Abhängigkeit vorliegt.102 In letzter Zeit intensiv diskutiert wird die sogenannte Plattformarbeit (Crowdwork), bei der Dienstleistungen (zB der Personentransport) über eine Internetplattform (zB Uber) vermittelt und abgewickelt werden. Bei diesen Konstellationen ist fraglich, wer überhaupt die Vertragspartner sind und welche Art von Verträgen abgeschlossen werden. Die häufig anzutreffende pauschale Aussage, dass hier nur Verträge mit Selbständigen vermittelt würden, ist in dieser Allgemeinheit jedenfalls falsch. In vielen Konstellationen spricht insb aufgrund der hohen Kontrollintensität vieles für das Vorliegen von Arbeitsverträgen zur Plattform.103
