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C. Potenzielle Gesellschafter

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

2697
Als Gesellschafter einer GmbH kommen natürliche und juristische Personen - sowohl des öffentlichen Rechts, wie des Privatrechts - sowie eingetragene Personengesellschaften in Betracht14061406 Kastner/Doralt/Nowotny, Gesellschaftsrecht 338; Bittmann/Klug/Kotrschal, Unternehmen (Gesellschaft) im öffentlichen Eigentum 47; zur Beteiligung eines Idealvereins sieh OGH GesRZ 1979, 126.. Auch Ausländer können sich beteiligen14071407 Kastner/Doralt/Nowotny, Gesellschaftsrecht 338..

2698
Auch Miteigentum am Geschäftsanteil ist möglich (§ 80 GmbHG).

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