Die Parteien haben die Möglichkeit, von den Zustellregeln abzuweichen.332 Die Vereinbarung anderer Kommunikationsmittel und abweichender Zustellerfordernisse ist somit zulässig.333 Häufig erfolgt dies automatisch im Wege der Wahl einer anwendbaren Verfahrensordnung und administrativen Schiedsinstitution.334
