1. Unmöglichkeit
a. Allgemeines
Welche Folgen es hat, wenn die Erbringung einer vertraglich zugesagten Leistung aus faktischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist (zB Verlust der geschuldeten Sache, Nichterlangbarkeit der für die Leistung erforderlichen behördlichen Genehmigung), hängt von verschiedenen Kriterien ab. Insb ist zwischen anfänglicher (dh bereits bei Vertragsabschluss bestehender) und nachträglicher Unmöglichkeit zu unterscheiden.

