Der Vorstand hat in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr einen Lagebericht aufzustellen und diesen mit dem Jahresabschluss und dem Vorschlag für die Gewinnverteilung dem Aufsichtsrat vorzulegen (§ 221 Abs 1 UGB, § 127 Abs 1 AktG).