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C. Die Gläubigeranfechtung im Konkurs des Überweisenden (Koziol - unter Mitarbeit von Bernhard Koch)

Koziol2. AuflSeptember 2007

1. Bei Anweisung auf Schuld

a) Die Anfechtung der Anweisung selbst

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Da die Anweisung aus einer doppelten Ermächtigung besteht (§ 1400 ABGB), ist die Anfechtbarkeit jeder dieser Ermächtigungen gesondert zu prüfen. Es geht nicht an, die Anweisung zusammen mit ihrem Vollzug als anfechtbaren „Gesamttatbestand“ anzusehen501501So aber König, Die Anfechtung nach der Konkursordnung3 (2003) Rz 3/47; derselbe, ÖJZ 1982, 229 f; Fink, ÖJZ 1985, 438 f; OGH 3 Ob 515/95 in ÖBA 1996, 144. Dagegen Koziol, JBl 1985, 586; Koziol/Bollenberger in Buchegger, InsolvenzR I § 27 Rz 32..

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