I. Ertragswert
Die bei der Wertermittlung der c, der T sowie der O angewandten Grundsätze und Methoden gelten heute in der Theorie und in der Praxis der Unternehmensbewertung als gesichert. Sie haben ihren Niederschlag in dem Standard „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1)" des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. gefunden, der die Auffassung des Berufsstands darlegt, nach dem Wirtschaftsprüfer Unternehmen bewerten. Diese angewandten Grundsätze und Methoden werden auch von der Rechtsprechung anerkannt.

