I. Vorgehensweise
Als Bewertungsmethode für die Bestimmung des Werts der beteiligten Unternehmen hat sich in der Rechtsprechung und Literatur die sogenannte Ertragswertmethode durchgesetzt. Die Unternehmenswerte ergeben sich aus den künftigen ausschüttbaren Ergebnissen der zu bewertenden Unternehmen.

