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C. Aufklärung

Nimmervoll2. AuflMärz 2017

Aufklärung

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Unter dem Begriff „Aufklärung“ ist eine Tätigkeit zu verstehen, die durch das Sammeln von Informationen Klarheit in bisher Ungeklärtes bringt, womit regelmäßig die Forschung nach der Person verbunden ist, der die aufzuklärende Straftat zuzurechnen ist und die deswegen strafrechtlich verfolgt werden kann.146146Markel, WK-StPO § 1 Rz 7.

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