Amtssachverständiger
Sachverständigenliste
Amtssachverständige ist im Verwaltungsverfahren sowie im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten 1. Instanz mit Ausnahme der Abgabenverfahren die bedeutsamste Sachverständigenart. Dies wird bereits aus § 52 Abs 1
<i>Attlmayr</i> in <i>Attlmayr/Walzel von Wiesentreu</i> (Hrsg), Sachverständigenrecht<sup>Aufl. 3</sup> (2021) C. Arten von Sachverständigen, Seite 13 Seite 13
AVG ersichtlich, wo an prominenter Stelle Amtssachverständige genannt werden. Diese sind primär zur Beweisaufnahme durch Sachverständige heranzuziehen (sog
Primat der amtlichen Sachverständigen). Dieser Primat der amtlichen Sachverständigen gilt auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (§ 17 VwGVG iVm § 52 Abs 1 AVG).