1. Die maßgeblichen Rechtsquellen: die Rom I-VO und das Sonderkollisionsrecht der EU-Verbraucherschutzrichtlinien und der österreichischen Umsetzungsgesetze
Steht in einem Rechtsfall mit Auslandsberührung fest, welches Gericht für das Verfahren international zuständig ist, so ist als Nächstes die Frage zu klären, nach welchem (Sach-)Recht Seite 472 das Gericht den Rechtsstreit zu entscheiden hat. In vertraglichen Streitigkeiten geht es dabei insb um die Frage, dem Recht welchen Staates der Vertrag unterliegt – anders gesagt: das Recht welchen Staates auf den Vertrag anzuwenden ist. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ist diese Frage anhand des IPR (oder Kollisionsrechts) des Gerichtsstaates zu lösen.

