vertritt die Staatsanwaltschaft in bezirksgerichtlichen Strafverfahren. Er unterliegt der Aufsicht eines Staatsanwalts. Bezirksanwälte müssen keine ausgebildeten Juristen sein.
vertritt die Staatsanwaltschaft in bezirksgerichtlichen Strafverfahren. Er unterliegt der Aufsicht eines Staatsanwalts. Bezirksanwälte müssen keine ausgebildeten Juristen sein.