Neben den Aufkündigungsfristen für verschiedene Bestandverhältnisse (§ 560 ZPO) regelt das Bestandverfahren den Antrag zur Übergabe oder Übernahme des Bestandgegenstandes sowie das Aufkündigungsverfahren.
Neben den Aufkündigungsfristen für verschiedene Bestandverhältnisse (§ 560 ZPO) regelt das Bestandverfahren den Antrag zur Übergabe oder Übernahme des Bestandgegenstandes sowie das Aufkündigungsverfahren.