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Bestandverfahren

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

Neben den Aufkündigungsfristen für verschiedene Bestandverhältnisse (§ 560 ZPO) regelt das Bestandverfahren den Antrag zur Übergabe oder Übernahme des Bestandgegenstandes sowie das Aufkündigungsverfahren.

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