vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beschwerde an den EGMR

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

Gem Art 34 EMRK kann jede natürliche Person, nichtstaatliche Organisation oder Personengruppe, die sich durch (in diesem Fall) die Republik Österreich in einem der in der EMRK oder deren Protokollen anerkannten Recht verletzt sieht, an den EGMR eine Beschwerde einbringen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!