Sachverhalt:
Heinrich Maier hat eine Eigentumswohnung, Baujahr 1970, in Zell am See, am 15. 12. 2008 um 230.000,- erworben. Der darin enthaltene und mit einem Gutachten nachgewiesene Grundanteil beträgt 30.000,-. Die Wohnung, die von Heinrich ausschließlich für eigene Erholungszwecke genutzt wurde, wird erstmalig seit 1. 6. 2015 an Feriengäste vermietet. Zum 1. 6. 2015 betrugen die fiktiven Anschaffungskosten 300.000,- und der gemeine Wert 280.000,-. Der darin enthaltene Grundanteil beträgt bei beiden Werten 40.000,-. Über den Wert des Grund und Bodens liegt ein Gutachten vor.

