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Beispiel 39 (Anschaffungskosten)

Wakounig/Labner2. AuflAugust 2016

Sachverhalt:

Friedrich Heller ist Orgelbauer und erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Er ist vorsteuerabzugsberechtigt und ermittelt seinen Gewinn gern § 4 Abs 3 EStG (Nettoverrechnung).

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