52.11.1.Nr.1
§ 914 ABGB
§ 34 AngG
§ 1480 ABGB
1. Bei einem den Bestand des Dienstverhältnisses bis zu einem bestimmten Lebensalter voraussetzenden, solcherart bedingten Firmenpensionsvertrag ist jede Beeinflussung des Ablaufes der Ereignisse wider Treu und Glauben unzulässig.

