Wenn ein → Vergleich nicht mit dem Abschluss rechtswirksam werden soll, kann der Vergleich unter der aufschiebenden/eventuell auflösenden Bedingung abgeschlossen werden, dass der Vergleich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt widerrufen werden kann. Es ist zweckmäßig, konkret zu regeln, wie dieser Widerruf zu gestalten ist und wann die Widerrufserklärung einlangen muss.
Der damit verbundene Passus kann wie folgt lauten (Beispiel):