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BAO § 119

51. AuflDezember 2003

1858
Verletzung der Wahrheits- und Offenlegungspflicht bei Einkünften aus strafbaren Handlungen

VwGH 26.11.2002, 99/15/0154

Offenlegungspflicht, Einkünfte aus strafbaren Handlungen, 51272003/135

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