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BAO § 117

51. AuflDezember 2003

1856
Richtlinien zum Verböserungsverbot des § 117 BAO

BMF 15.10.2002 05 1201/3-IV/5/02
AÖF 2002/273, ausgegeben am 17.12.2002
ARD 5385/20/2003

1857
„Verböserungsverbot“ nach § 117 BAO bei Zwischenschaltung eines EuGH-Vorabentscheidungsverfahrens

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