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BagatellVO

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

schafft ein beschleunigtes und vereinfachtes Verfahren für grenzüberschreitende Rechtssachen in Zivil- und Handelssachen, vorausgesetzt, dass der Streitwert der Klage € 5.000,– nicht übersteigt (ohne Zinsen, Kosten und Auslagen). Die am 1. 1. 2009 in Kraft getretene Verordnung gilt für alle Mitgliedstaaten (außer Dänemark) und hat den Zweck, einen unmittelbar vollstreckbaren europäischen Vollstreckungstitel für geringfügige Forderungen in einem vereinfachten Erkenntnisverfahren zu schaffen. Dadurch bedarf es, genauso wie bei der → MahnVO, keiner weiteren Vollstreckbarerklärung. Bei der Europäischen Bagatellverordnung handelt es sich um ein fakultatives Instrument, das neben den nationalen Verfahrensmöglichkeiten zur Verfügung gestellt wird.

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