Hat das Erstgericht über einen Streitgegenstand entschieden, der an Geld oder Geldeswert € 2.700,– nicht übersteigt, so kann das Urteil nur
wegen Nichtigkeit undwegen einer ihm zugrunde liegenden unrichtigen rechtlichen Beurteilung der SacheHat das Erstgericht über einen Streitgegenstand entschieden, der an Geld oder Geldeswert € 2.700,– nicht übersteigt, so kann das Urteil nur
wegen Nichtigkeit undwegen einer ihm zugrunde liegenden unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache