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Bagatellberufung

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

Hat das Erstgericht über einen Streitgegenstand entschieden, der an Geld oder Geldeswert € 2.700,– nicht übersteigt, so kann das Urteil nur

wegen Nichtigkeit undwegen einer ihm zugrunde liegenden unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache

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