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B. Zwingendes Recht (Zeiler)

Zeiler1. AuflJuli 2011

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Aus dem Wortlaut des § 585 ZPO sowie aus den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage ergibt sich, dass es sich dabei um zwingendes Recht handelt. Durch Parteienvereinbarung kann daher der Weg zu den staatlichen

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Gerichten zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nicht abgeschnitten werden2121Vgl auch schon bei Oberhammer, Entwurf 60; Power, Arbitration Act § 585 Anm 3; Vcelouch in Klausegger et al, Austrian Arbitration Yearbook 2007, 163; Hausmaninger in Fasching/Konecny2 § 593 ZPO Rz 46; Platte in Arbitration Law of Austria § 585 ZPO Rz 9, § 593 ZPO Rz 22; aA Reiner § 585 ZPO Anm 66..

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