Geltungsbereich der strafprozessualen Regelungen
Günstigkeitsvergleich
Zeitlich gesehen sind – unabhängig vom Zeitpunkt der Begehung der Tat – immer jene Bestimmungen anzuwenden, die im Zeitpunkt der entsprechenden Verfahrenshandlung in Geltung stehen, es sei denn, die Übergangsbestimmungen zu dieser Gesetzesänderung sehen Gegenteiliges vor. Ein Günstigkeitsvergleich – wie ihn die §§ 1, 61 StGB für das materielle Recht kennen – ist dem Verfahrensrecht fremd.150
