1. Allgemeines
Wegen des Alimentationszwecks schließen alle gesetzlichen Unterhaltspflichten die Umstandsklausel ein. Eine wesentliche Änderung der Verhältnisse erlaubt daher auch bei in rechtskräftigen Entscheidungen festgelegten bzw in gerichtlichen Vergleichen vereinbarten Unterhaltsansprüchen eine Neufestsetzung im Weg einer Abänderung der bestehenden Entscheidung304 bzw des gerichtlichen Vergleichs oder ein Herabsetzungsbegehren mittels Oppositionsklage305. Neben Sachverhaltsänderungen (zB Erhöhung der Unterhaltsbemessungsgrundlage) kommen auch Änderungen der gesetzlichen Regelungen oder tief greifende Änderungen der Rsp in Betracht.306 Eine Verhältnisänderung liegt auch dann vor, wenn die Parteien des Unterhaltsvergleichs irrtümlich von falschen Bemessungsgrundlagen ausgegangen sind.307

