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B. Umstandsklausel

Schwimann/Kolmasch10. AuflOktober 2022

1. Allgemeines

Wegen des Alimentationszwecks schließen alle gesetzlichen Unterhaltspflichten die Umstandsklausel ein. Eine wesentliche Änderung der Verhältnisse erlaubt daher auch bei in rechtskräftigen Entscheidungen festgelegten bzw in gerichtlichen Vergleichen vereinbarten Unterhaltsansprüchen eine Neufestsetzung im Weg einer Abänderung der bestehenden Entscheidung304304Einhellige Meinung. Aus der stRsp zB 7 Ob 16/00d = ÖA 2000, 180; 1 Ob 109/00m = EF 96.277. bzw des gerichtlichen Vergleichs oder ein Herabsetzungsbegehren mittels Oppositionsklage3053053 Ob 163/02w = ZRInfo 2003/024; 3 Ob 77/90 = EF 63.489.. Neben Sachverhaltsänderungen (zB Erhöhung der Unterhaltsbemessungsgrundlage) kommen auch Änderungen der gesetzlichen Regelungen oder tief greifende Änderungen der Rsp in Betracht.306306ZB 6 Ob 159/02d = ZRInfo 2003/207; 8 Ob 663/92 = EF 68.461. Eine Verhältnisänderung liegt auch dann vor, wenn die Parteien des Unterhaltsvergleichs irrtümlich von falschen Bemessungsgrundlagen ausgegangen sind.3073076 Ob 18/97h = ÖA 1998, 60.

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