1. Ende der Anrechnung
Die dem Haushalt des Kindes zufließenden Transferleistungen Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag (zur Höhe siehe S 13) wurden seit 2002 in stRsp unter bestimmten Bedingungen auf den Geldunterhaltsbeitrag des getrenntlebenden Elternteils angerechnet, um dessen Unterhaltsleistung mittelbar steuerlich zu entlasten.279

