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VI. Anrechnung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags

Schwimann/Kolmasch10. AuflOktober 2022

1. Ende der Anrechnung

Die dem Haushalt des Kindes zufließenden Transferleistungen Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag (zur Höhe siehe S 13) wurden seit 2002 in stRsp unter bestimmten Bedingungen auf den Geldunterhaltsbeitrag des getrenntlebenden Elternteils angerechnet, um dessen Unterhaltsleistung mittelbar steuerlich zu entlasten.279279Siehe die ausführliche Darstellung in der Vorauflage ( Schwimann/Kolmasch, Unterhaltsrecht9 152 ff).

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