Ist ein Versicherungsvertrag zustande gekommen, kann man bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von diesem Vertrag zurücktreten. Zumeist kann das Rücktrittsrecht auch bereits davor – nach Abgabe des Antrages – ausgeübt werden.
Ist ein Versicherungsvertrag zustande gekommen, kann man bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von diesem Vertrag zurücktreten. Zumeist kann das Rücktrittsrecht auch bereits davor – nach Abgabe des Antrages – ausgeübt werden.
