Die Finanz-Fernabsatz-Richtlinie (RL 2002/65/EG )673 und das FernFinG (BGBl I 2004/62) waren von der Neustrukturierung der Rücktrittsrechte durch BGBl I 2018/51 des VN nicht betroffen. Das Rücktrittsrecht des FernFinG galt bereits vor dem 1. Januar 2019 und behält seine Geltung auch unverändert nach dem 1. Januar 2019. Das Rücktrittsrecht nach dem FernFinG wird ausführlich im Kapitel über die Rechtslage ab dem 1. Januar 2019 (Kapitel IV. A.) dargestellt.

