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B. Rücktritt nach dem FernFinG

Rattacher1. AuflSeptember 2019

Die Finanz-Fernabsatz-Richtlinie (RL 2002/65/EG )673673 Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher und zur Änderung der Richtlinie 90/619/EWG des Rates und der Richtlinien 97/7/EG und 98/27/EG , ABl L 2002/271, 16. und das FernFinG (BGBl I 2004/62) waren von der Neustrukturierung der Rücktrittsrechte durch BGBl I 2018/51 des VN nicht betroffen. Das Rücktrittsrecht des FernFinG galt bereits vor dem 1. Januar 2019 und behält seine Geltung auch unverändert nach dem 1. Januar 2019. Das Rücktrittsrecht nach dem FernFinG wird ausführlich im Kapitel über die Rechtslage ab dem 1. Januar 2019 (Kapitel IV. A.) dargestellt.

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