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B. Kein Abwesenheitsurteil (Schwarz)

Schwarz1. AuflJuli 2016

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Einige nationale Rechtssysteme erlauben automatische Abwesenheitsurteile in staatlichen Gerichtsverfahren. Dies betrifft Fälle, in denen es eine Partei versäumt, am Verfahren teilzunehmen, obwohl sie ordnungsgemäß informiert und zur Teilnahme an allen Verfahrensschritten aufgefordert wurde. Dann kann der Richter, unter bestimmten Umständen, entweder annehmen, dass das Vorbringen der Gegenseite wahr ist oder automatisch ein Abwesenheitsurteil gegen die versäumende Partei fällen.

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