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B. Jahresabschluss

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

4058
Der Vorstand hat in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr den aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang bestehenden Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen und dem Aufsichtsrat vorzulegen (§§ 193 Abs 4, 222 Abs 1 UGB).

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