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B. Größenschluss

Nimmervoll2. AuflMärz 2017

Gesetzesanalogie

Größenschluss

42
Als Sonderfall der Gesetzesanalogie ist der Größenschluss zu nennen: Voraussetzung dafür ist – wie auch bei der Analogie (Seite 9) –, dass eine gesetzliche Regelung planwidrig fehlt.112112RS0008931. Er tritt in zwei Erscheinungsformen auf:

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