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B. Fonds und Fondsgesellschaften

Raschauer1. AuflOktober 2015

1. OGAW

Das InvFG 796796Macher ua, InvFG2 (2013); Kalss/Oppitz/Zollner § 29; Zahradnik/Cervenka ZFR 2011, 154. regelt die „Bedingungen“, unter denen Organismen zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) und bestimmte andere Fonds in Österreich

aufgelegt,

Seite 282

verwaltet und

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