I. Anmeldungsvoraussetzungen
Patent
Nach § 87 Abs 1 hat die Anmeldung einer Erfindung zur Erlangung eines Patents beim ÖPA in schriftlicher Form zu erfolgen. Als Tag der Anmeldung gilt der Tag des Einlangens beim ÖPA (Abs 2). § 89a (Biotechnologie-RL): Auch die gewerbliche Anwendbarkeit einer (Teil-)Sequenz eines Gens muss in der Anmeldung konkret beschrieben werden. Inhaltlich hat die Anmeldung nach § 89 Abs 1 zu enthalten:
