I. Schutzbereich
Patent
In örtlicher Hinsicht ist das durch die Erteilung eines Patents vermittelte Schutzrecht auf die Grenzen des Bundesgebietes beschränkt. Hinzuweisen ist auf das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung (Einheitspatent; Bd I: Geistiges Eigentum – Allgemeiner Teil, Fünfter Abschnitt, E.).Seite 60

