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Kronzeugen im Straf- und Kartellrecht, Haudum
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B. Die kartellrechtlich-strafrechtliche Kronzeugenregelung des § 209b StPO
Haudum
1. Aufl
Februar 2013
Inhalt
Ergebnisse
Empfehlung
I. Ergebnisse
Die Einführung des § 209b StPO als Ergänzung zur kartellrechtlichen Kronzeugenregelung des § 11 Abs 3 WettbG war notwendig, um die
Einheit der Rechtsordnung
zu wahren und die
Effizienz
des § 11 Abs 3 WettbG zu erhöhen.
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