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A. Die kleine Kronzeugenregelung des § 41a StGB

Haudum1. AuflFebruar 2013

I. Ergebnisse

Bei der Bestimmung des § 41a StGB handelt es sich um eine kleine, materiellrechtliche Kronzeugenregelung.Kronzeugen- und Aufklärungstat müssen aufgrund des Bezugs zur selben Verabredung, Vereinigung, Verbindung oder Organisation miteinander verknüpft sein.

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