Der LOI wird grundsätzlich als rechtlich unverbindliche, formfreie Absichtserklärung verstanden, mit der der erklärende Vertragspartner seine Bereitschaft signalisiert, mit dem Adressaten unter bestimmten Voraussetzungen einen bereits in gewissen Modalitäten skizzierten Vertrag abschließen zu wollen. Der LOI ist in der Regel die einseitige Erklärung einer Partei, die vielfach auch mit dem Ersuchen um Bestätigung durch den Empfänger abgegeben wird. Denkbar ist dabei auch eine gemeinsame Erklärung beider Verhandlungspartner in einem zweiseitigen LOI.100