vorheriges Dokument
nächstes Dokument

B. Bürgerrechte (Bruckermann)

Bruckermann1. AuflDezember 2022

4
Nach der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN sind „alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren. […]“ Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa aufgrund rassistischer Zuordnungen nach Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.33Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN, Art. 1 und Art. 2.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!